Durch den Projektträger des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde eine zweckgebundene Projektförderung als eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 60 % der tatsächlich entstehenden Ausgaben, bis zu einem Höchstbetrag von 4.671.642 € beschieden.
Die Zuwendung gilt für den Zeitraum vom 01.03.2024 bis 28.02.2027 (Bewilligungszeitraum).